Klare Absage an Sonnenkönigin Heinold

Schleswig-Holstein kann die Kriterien der Schuldenbremse im Nachtragshaushalt nur einhalten, weil das Land auf die weicheren Auflagen nach „Bundesmethode“ gewechselt hat.

Der finanzpolitische Sprecher der PIRATEN, Torge Schmidt: „Erst einmal Glückwunsch, Frau Ministerin Heinold, Sie haben die Schuldenbremse noch immer nicht gerissen. Ich hatte fest damit gerechnet. Doch nichts ist so gut, wie es zunächst den Anschein macht. Bis 2014 konnte die Landesregierung – dank sprudelnder Mehreinnahmen und sinkender Zinsausgaben – die Schuldenbremse mit Leichtigkeit einhalten. Sie hat dazu auch das strukturelle Defizit abgebaut. Ein Jahr später wurde die Schuldenbremse zwar noch eingehalten, das strukturelle Defizit jedoch nicht mehr ab-, sondern aufgebaut.

Auch im aktuellen Nachtragshaushalt kann das Land die eigens auferlegte Defizitgrenze nicht mehr einhalten. Nur durch den Umschwung zur Bundesmethode wird die Schuldenbremse auf dem Papier eingehalten. Der Grund: Erneut explodierende Mehrausgaben! Das strukturelle Defizit im Haushalt 2016 beträgt 690 Millionen Euro!

Wir verkennen nicht, dass die hohen Flüchtlingszahlen und die dadurch entstandenen Kosten für Unterbringung, Ausbildung und Integration weiterhin eine große Herausforderung bedeuten. Auch verkennen wir nicht, dass es zunächst gilt, die aktuelle Lage in der Türkei abzuwarten. Doch Schuld am Ihrem Misserfolg sind nicht die notwendigen Ausgaben im Bereich ‚Digitalisierung/ Glasfaseranschluss‘ oder die Flüchtlingssituation. Es sind die kontinuierlich hohen Ausgabensteigerungen der Vorjahre. Die bereinigten Ausgaben sind seit 2012 um 1,7 Milliarden Euro gestiegen. Dass eine solche Ausgabenmentalität langfristig nicht zum Erfolg führen kann, liegt auf der Hand. Puffer sind keine vorhanden. Nicht für Flüchtlinge, die marode Infrastruktur, Milliardenrisiken bei der HSH und nicht für das UKSH.

Beim Letzteren geht der Ärger ja erst richtig los: Das Finanzministerium soll jetzt ermächtigt werden, für Forderungen der Projektgesellschaft Immobilienpartner UKSH eine Bürgschaft über 50 Millionen Euro zu übernehmen. 50 Millionen, für den Fall, dass ‚eine Einigung über Zusatzkosten zwischen dem UKSH und der mit der Sanierung beauftragten Projektgesellschaft nicht im Voraus erzielt werden kann‘. Es gibt also jetzt schon Streit zwischen den Projektpartnern.

Wir lesen in den Erläuterungen, dass das ‚UKSH in solchen Fällen sogar die Möglichkeit hat, den Immobilienpartner anzuweisen, eine vom UKSH gewünschte Leistung auszuführen, obwohl unklar ist, ob und in welcher Höhe deswegen Zusatzkosten entstehen‘. Das UKSH weist also nach Belieben etwas an, und das Land MUSS finanziell dafür gerade stehen. Das ist weder transparent, noch solide oder seriös.

Der Haushalt und die Kontrolle darüber, wird allerdings noch an einer weiteren Stelle gravierend beschnitten: beim IMPULS- Sondervermögen. Zwar wird im § 2 des Gesetzes ein Zweck des Sondervermögens definiert, doch dieser ist so weit gefasst, dass diese Zweckbindung de facto nie existiert hat. Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus, neu geplante Investitionen in die Infrastruktur des Landes, aber bezeichnenderweise auch weitere Investitionsmaßnahmen außerhalb des Programms IMPULS 2030 dürfen mit Mitteln aus diesem Sondervermögen finanziert werden.

Zwar steht im Gesetz, dass ‚der Finanzausschuss des Landes eine Prioritätenliste der Infrastrukturmaßnahmen beschließt‘, die Grundlage für einen im Haushalt einzurichtenden Einzelplan ist, doch sehen wir jetzt, dass die im November 2015 vorgelegte Prioritätenliste völlig obsolet ist. Im Nachtragshaushalt finden sich Maßnahmen, die weder im Infrastrukturbericht beschrieben wurden noch in der Prioritätenliste  auftauchten. Die Regierung hat sich ins Gesetz geschrieben, dass sie das darf und will nun ihren Handlungsrahmen sogar noch erweitern. Begründet wird das damit, dass man eine ‚flexible Bewirtschaftung des Sondervermögens‘ ermöglichen wolle.

Hier ist eine Regierung am Werk, die sich keinen Deut um die parlamentarischen Rechte schert. ‚Der Etat bin ich! Ich entscheide, wie die zweckgebundenen Mittel verwendet werden, egal, was irgendwann mal offiziell priorisiert wurde.‘ Nach dieser Maxime handelt  die finanzpolitische Sonnenkönigin Heinold. Die Sonnenkönigin, die sich dafür lobpreist, zusätzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, obwohl im Jahr zuvor 69 Millionen nicht investiert, nicht verbaut wurden?
Sie haben das Geld über, weil Sie Investitionen nicht getätigt haben, Frau Heinold. Und nun feiern Sie sich dafür, dass sie ‚zusätzliche Investitionen‘ auf den Weg bringen?

Zusätzliche Investitionen, die zumindest im Bereich der Krankenhäuser erwartbar wieder nicht getätigt werden, weil die Kommunen ihren Kofinanzierungsanteil nicht werden beibringen können! Es  ist ja ehrenwert, dass Sie den Krankenhäusern helfen wollen. Aber so macht es keinen Sinn. Interessant ist auch, welcher Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen tatsächlich in Investitionen fließt und welcher Anteil in sächliche Verwaltungsausgaben läuft. 9,87 Millionen – 25 Prozent der Gesamtausgaben – fließen in sächliche Verwaltungsausgaben.  Ja, auch das haben Sie sich ins Gesetz geschrieben: Der notwendige Planungsaufwand kann aus dem IMPULS-Sondervermögen finanziert werden.

Aber ein Viertel der Gesamtausgaben? Wenn weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Mittel tatsächlich in Investitionen fließen, werden sie den Sanierungsstau bis 2030 ganz bestimmt nicht abbauen.“

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