Uli König zum BKA-Urteil: „Blinder Datensammelwut muss ein Riegel vorgeschoben werden“

Die heimliche Überwachungsmaßnahmen des BKA zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht prangert in dem heutigen Urteil vor allem die Verhältnismäßigkeit und die fehlende Transparenz der Datenspeicherung an. Außerdem sind die Vorschriften zur Weitergabe der Daten an inländische und ausländische Behörden an etlichen Stellen nicht hinreichend begrenzt.

Der datenschutzpolitische Sprecher der PIRATEN, Uli König, hierzu:
„Seit 2009 konnte das BKA  – zum Beispiel durch den Bundestrojaner  – nahezu unreguliert Daten sammeln und nach Belieben an in- und ausländische Behörden weitergeben.

Die Entscheidung des Verfassungsgericht ist eine klare Absage an diesen einschneidenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Es ist inakzeptabel, wenn Ermittler ohne Kontrolle Wohnungen verwanzen, Kameras installieren und Telefonate abhören. Wir PIRATEN begrüßen das Urteil. Blinder Datensammelwut muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

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