Dr. Patrick Breyer zu massenhafter Handyortung im Norden: Generalstaatsanwalt blockt ab

Zur heutigen Stellungnahme des Generalstaatsanwalts im Innen- und Rechtsausschuss bezüglich Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein und der entsprechenden Richtlinie[1] erklärt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer:

„Den Ausführungen des Generalstaatsanwalts Zepter widersprechen wir PIRATEN in Teilen sehr deutlich. Für uns ist unverständlich, wie grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass
Bürger, die von einer Funkzellenabfrage betroffen sind, kein Interesse an einer
Benachrichtigungen an der sie betreffenden Maßnahme haben sollen. Die Ansicht, dass
Betroffene von einer Ortung ihres Handys nicht benachrichtigt werden müssten, wenn sie
lediglich ‚Alltagsgespräche‘ führen, offenbart eine eigenwillige Auffassung von Privatsphäre.

Dasselbe gilt, wenn der Generalstaatsanwalt zu der Tatsache, dass nicht einmal jede 20.
Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung führt, anmerkt, dass er unbedingt vermeiden möchte,
dass auch nur eine einzige Straftat unaufgeklärt bleibt. Auch wir PIRATEN wünschen uns die
Aufklärung möglichst vieler Verbrechen – allerdings nicht um jeden Preis und mit effizienten
Mitteln. Nicht-individualisierte Funkzellenabfragen gehören nicht dazu.

Da das ULD (Unabhängiges Datenschutzzentrum) noch Probleme bei der von uns geforderten
individuellen Benachrichtigung Betroffener per SMS sieht, sollten Polizei und Staatsanwaltschaft
einstweilen eine Internetplattform einrichten, die zumindest Zeit, Ort und Dauer durchgeführter
Funkzellenabfragen öffentlich macht. So könnten Bürger auf eigenen Wunsch hin prüfen, ob und wie oft sie durch Funkzellenabfragen betroffen waren.

Da der Generalstaatsanwalt ablehnt, die vom ULD geforderten klaren Vorgaben zur Löschung
der teils jahrelang vorgehaltenen Ortungsdaten und zur Benachrichtigung der massenhaft
Betroffenen zu machen, ist Justizministerin Spoorendonk aufgefordert, für eine
grundrechtsfreundliche Handhabung zu sorgen.“

Hintergrund: Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hat ergeben, dass nicht einmal jede 20.
Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Die Überwachung von Handynutzern in
Schleswig-Holstein mithilfe der sog. Funkzellenanfrage steigt sprunghaft an und hat sich
innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Die Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum
ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit „oftmals nur unzureichend dokumentiert“
wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte „in mehreren Fällen nicht“. Die Frage
der Datenlöschung sei „in jedem Verfahren unterschiedlich, teilweise auch gar nicht“,
beantwortet worden. Die Landesdatenschutzbeauftragte fordert nun „zentrale Vorgaben“ durch
den Generalstaatsanwalt, „um eine einheitliche Durchführung von Funkzellenabfragen nach
grundrechtskonformen Maßstäben sicherzustellen.“

[1] http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/03/Richtlinien-
Funkzellenabfragen.pdf

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