Generalstaatsanwalt zu den Forderungen des Landeszentrum für Datenschutz und der PIRATEN

Pressemitteilung: Generalstaatsanwalt äußert sich zu den Forderungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz und der PIRATEN

Am Mittwoch wird der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit dem Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter besprechen, ob er landesweite Vorgaben zur Löschung von Daten aus
massenhaften Handyortungen sowie zur Benachrichtigung der betroffenen Bürger macht.[1] Die Große Anfrage der Piratenfraktion zu Funkzellenabfragen [2] hat ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Die Überwachung von Handynutzern in Schleswig-Holstein mithilfe der sog. Funkzellenanfrage ist sprunghaft angestiegen und hat sich innerhalb von zwei Jahren verdoppelt.

„Die massenhafte  Handyortung unbescholtener Bürger muss verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden“, fordert der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer. „Wir PIRATEN fordern außerdem,
dass geortete Handynutzer auf Wunsch per SMS über die Ortung in Kenntnis gesetzt werden. Ferner fordern wir, dass dem Landtag über die Praxis der massenhaften Handyortung jährlich berichtet wird.“

Zum Hintergrund: Die Funkzellenabfrage erzeugt dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zufolge “in besonderem Maße eine Gefahr für Unbeteiligte, in die Ermittlungen einbezogen zu werden”. Die
Untersuchung einer Stichprobe von zehn Funkzellenabfragen durch das ULD ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit “oftmals nur unzureichend dokumentiert” wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen
erfolgte “in mehreren Fällen nicht”.

Die Frage der Datenlöschung sei “in jedem Verfahren unterschiedlich, teilweise auch gar nicht, beantwortet” worden. Marit Hansen, die Landesdatenschutzbeauftragte, fordert nun “zentrale Vorgaben” durch den
Generalstaatsanwalt, “um eine einheitliche Durchführung von Funkzellenabfragen nach grundrechtskonformen Maßstäben sicherzustellen.” Die öffentliche Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zur Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein wird am Mittwoch ab 13 Uhr per Livestream übertragen.[3]

[1] Tagesordnung: http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/einladung/2016/18-126_03-16.pdf
[2] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0200/drucksache-18-0244.pdf
[3] Livestream: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/parlaradio/audio-b.html

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