“Tanzverbot” an stillen Feiertagen gelockert!

“Tanzverbot” gelockert: PIRATEN feiern zeitliche Begrenzung des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auf Initiative der PIRATEN schränkte der Landtag das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an ’stillen Feiertagen‘ ein. Auch in den Karfreitag darf künftig bis 2 Uhr morgens hinein gefeiert werden. Eine von den PIRATEN geforderte weiter reichende Lockerung scheiterte knapp an Gegenstimmen vor allem aus CDU und SPD.

Die Abgeordneten der Piratenpartei veröffentlichen zur Feier ihres Erfolgs ein Foto und ein Video im Internet:

Dr. Patrick Breyer, MdL, kommentiert: „Wir PIRATEN konnten 8 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Norden erreichen – darüber freuen wir uns sehr! Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte sind am Abend von Volkstrauertag und Totensonntag nicht länger verboten. Für eine komplette Streichung des bevormundenden Veranstaltungsverbots werden wir in den nächsten Jahren weiter kämpfen.“

Information über die Gesetzesänderung: hier

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1 Kommentar

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    Fred FRENZEL
    21. Januar 2016 um 11:42 Uhr

    Ich denke noch an weitere Kalenderdaten;als Konfessionsloser bestehe ich auf KALENDERN ,
    die FREI von KIRCHENJAHRSDATEN sind(GG Art.3(3) „DISKRIMINIERUNGSVERBOT“).DANN
    würde nämlich das ALLTAGSLEBEN einfacher werden.Aus dem gleichen Grund muß GOTT
    weg aus der GG-Präambel ;noch fordern deswegen die KIRCHEN SONDERRECHTE ein!
    P.S.:Was würden wohl die Kirchen sagen,wenn sie am Geburtstag von Charles Darwin,dem
    DARWIN DAY am 12.Februar in Kindergärten&Schulen der EVOLUTIONSLEHRE huldigen
    müßten.