Ministerin Alheit holt sich endlich Sachkunde ins Haus

Zur Entscheidung von Sozialministerin Kristin Alheit, die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der „Aktenmanipulation“ einzuschalten, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Dudda:

„Den Begriff „Aktenmanipulation“ kennt das Strafgesetzbuch so nicht. Im Zusammenhang mit behördlicher Aktenführung kommen die Urkundenfälschung nach § 267 StGB, die mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB, die Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB, der Verwahrungsbruch im Amt nach § 133 StGB oder der Prozessbetrug nach § 263 StGB als damit gemeinte Straftaten in Betracht. Ob und in welche Richtung die Staatsanwaltschaft ermitteln wird, bleibt abzuwarten. Ob also das Vorgehen der Ministerin juristisch betrachtet richtig ist, wird sich erst noch zeigen.

Weniger spekulativ und deshalb auch als lebensnahe Sachverhaltsbeurteilung zulässig ist die Annahme, dass das Akteneinsichtsbegehren der Oppositionsfraktionen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der Hausspitze des Sozialministeriums Verstöße gegen die allgemeingültigen Grundsätze der Aktenwahrheit und -klarheit überhaupt erst aufgefallen sind. Deshalb ist zu begrüßen, dass Ministerin Alheit sich die entsprechende Sachkunde mit der Staatsanwaltschaft ins Haus holt.“

Vor diesem Hintergrund kann der Sozialausschuss auf die Übersendung der zunächst von der Staatsanwaltschaft auszuwertenden Akten warten. Damit tut sich natürlich für die Ministerin ein politisches Zeitfenster auf.

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