Facebook vs. ULD – Die Trennung zwischen Inhalt und Datenschutz ist nicht nachvollziehbar

Uli König, datenschutzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion Schleswig-Holstein, betrachtet das Urteil des OVG Schleswig in Sachen ULD und Facebook:

„Für die Inhalte sind die Betreiber verantwortlich, für den Datenschutz nicht. Das ist die Kernaussage des Urteils des OVG Schleswig in Sachen Facebook vs. ULD (Az.: 4 LB 20/13). Dies kann man so sehen, ist aber nur schwer nachzuvollziehen.

Denken wir das doch einmal weiter. Durch dieses Urteil können sich zukünftig Betreiber eines Portals zu leicht aus der Verantwortung stehlen. Bisher war es gute Tradition, dass der Verursacher einer Aktion auch für die Folge seines Handelns verantwortlich ist. Dies wird durch das Urteil aufgespalten. Von nun an müssten Datenschutz und Inhalt eines Portals konsequent getrennt betrachtet werden.

Diese Trennung hat es aus gutem Grund bisher nicht gegeben. Sie nimmt nicht nur jedem Betreiber eines Portals die Möglichkeit seinen verarbeitenden Dienstleister auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten, es gibt ihm auch die Möglichkeit, sich dem geltenden Datenschutzstandard zu entziehen. Er muss sich nur einfach einen Dienstleister für sein Angebot suchen, der keinen ordentlichen Datenschutz anbietet und kann sich so aus der Verantwortung stehlen.

Wenn dieses Urteil Bestand hat, werden wir eine riesige Schutzlücke für die Daten unserer Bürger bekommen. In diesem Fall wäre der Bundesgesetzgeber dringend gefordert diese Lücke zu schließen.

Dem ULD sei aber unabhängig davon auf den Weg gegeben, die formalen Richtlinien des Verfahrens nach § 38 BDSG sehr genau einzuhalten, um die Entscheidung in der Sache herbeizuführen und nicht durch kleine Nachlässigkeiten das gute Ziel zu gefährden.“

, , , , , , , Kommentar schreiben

Comments are closed here.