Neue Landesverfassung: Mehr Demokratie, aber ohne die Bürger?

Zur Abschlusssitzung des Sonderausschusses Verfassungsreform erklärt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (PIRATEN):

„Erleichterte Volksentscheide, öffentliche Anhörungen zu Sammelpetitionen, Gesetzblatt im Internet, Informationsfreiheit und digitale Privatsphäre in der Landesverfassung – der heute beschlossene Vorschlag zur Verfassungsreform bringt Schleswig-Holstein in Kernanliegen der PIRATEN wie demokratische Teilhabe, Mitbestimmung und Transparenz deutlich nach vorn. Besonders freut mich, dass Volksentscheide, wie zum Beispiel zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags, künftig nicht mehr am hohen Zustimmungsquorum von 25% scheitern werden. Auch haben wir die Gefahr einer Einschränkung des öffentlichen Informationszugangs heute ausräumen können.

Eine weiter gehende Stärkung der Bürgerrechte und der Mitbestimmungsrechte haben die übrigen Fraktionen leider abgelehnt. So werden die Bürgerinnen und Bürger des Landes auch weiterhin nicht selbst über die neue Verfassung abstimmen dürfen. Auch künftige Änderungen werden nur durch den Landtag beschlossen. Den Bürgern werden auch weiterhin keine eigenständigen Grundrechte, etwa ein Grundrecht auf Informationsfreiheit und Datenschutz, garantiert.

Schleswig-Holstein soll eines der wenigen Bundesländer bleiben, dessen Verfassungsgericht keine Verfassungsbeschwerden annehmen darf. Staatsverträge sollen auch weiterhin nicht-öffentlich und ohne parlamentarisches Mandat ausgehandelt werden können.

Und für Volksentscheide sollen weiter zu hohe Hürden und Einschränkungen gelten. Selbst wenn ein Gegenfinanzierungsvorschlag vorgelegt wird, dürfen Volksentscheide in Schleswig-Holstein praktisch keine Kosten verursachen. Wir PIRATEN haben keine Angst vor den Bürgern des Landes und werden auch weiterhin für echte Mitbestimmungsrechte der Bürger über alle wesentlichen Fragen streiten.

Als Demokraten tragen wir Piratenabgeordnete den Reformvorschlag vorläufig mit, weil er deutliche Fortschritte vorsieht. Wir werden aber alle Mitglieder der Piratenpartei in Schleswig-Holstein nach ihrer Meinung befragen, bevor wir uns endgültig entscheiden. Wir freuen uns aber auch über direkte Rückmeldungen der Einwohner. Denn die Landesverfassung ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürger – ein Vertrag fürs Leben und Zusammenleben in Schleswig-Holstein.“

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