PIRATEN fordern ein offenes Interessenbekundungsverfahren

Zu der gestrigen Sitzung des Ausschusses zur Vorbereitung der Verfassungsrichterwahl erklärt der Vorsitzende der Piratenfraktion Torge Schmidt:

„Der heutige Wahlvorschlag des Ausschusses empfiehlt die Personen zur Wahl, auf die sich die anderen Fraktionen nach Medienberichten schon vor etwa zwei Wochen verständigt haben sollen. Die Anhörung der Interessentinnen und Interessenten ist aber erst heute erfolgt. Für uns Piraten zeigt dies Verfahren, dass keine Bestenauslese, keine Auswahl der am besten geeigneten Personen erfolgt ist. Das ist verwunderlich, wird doch sonst von den üblichen Verdächtigen genau dies behauptet.

Unser Gesetzentwurf zur Reform des Wahlverfahrens liegt auf dem Tisch: Wir PIRATEN fordern – wie auch der Richterbund – ein offenes Interessenbekundungsverfahren, an dem alle interessierten Juristinnen und Juristen teilnehmen und sich gegebenenfalls auch persönlich in einer öffentlichen Anhörung vorstellen können. Denn wir sind überzeugt, dass nur ein echter Wettbewerb die Auswahl der besten Verfassungsrichterinnen und -richter für unser Land ermöglicht.“

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