Wahlen zum Landesverfassungsgericht werden offener – PIRATEN rufen zu Bewerbungen auf

Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, Mitglied des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, begrüßt den Beschluss des Landtags, demzufolge künftig alle Fraktionen Vorschläge für die Wahl von Verfassungsrichtern einreichen können:[1]

„Bisher haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht für die 14 Mitglieder des Landesverfassungsgerichts untereinander aufgeteilt, jetzt kann jede Fraktion beliebig viele Vorschläge einreichen. Vor der anstehenden Nachwahl ist das ist ein deutlicher Fortschritt. Für uns PIRATEN ist wichtig, dass der alte Parteienproporz jetzt nicht informell fortgeführt wird, sondern eine echte Bestenauslese erfolgt.

Schade, dass der PIRATEN-Gesetzentwurf für eine erheblich weiter reichende Reform[2] auf die lange Bank geschoben wird. Wir PIRATEN fordern – wie auch der Richterbund – ein offenes Interessenbekundungsverfahren, an dem alle interessierten Juristinnen und Juristen teilnehmen und sich gegebenenfalls auch persönlich in einer öffentlichen Anhörung vorstellen können.

Bis zur Einführung eines für alle Interessenten offenen Verfahrens übernehmen wir PIRATEN die Funktion einer öffentlichen Ausschreibung: Alle als Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter geeignete Juristinnen und Juristen, die sich bei uns melden, werden wir dem zuständigen Ausschuss zur Wahl vorschlagen und eine Anhörung beantragen. Denn wir sind überzeugt, dass nur ein echter Wettbewerb die Auswahl der besten Verfassungsrichterinnen und -richter für unser Land ermöglicht.“

[1] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1500/drucksache-18-1599.pdf
[2] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1400/drucksache-18-1445.pdf

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