Es muss keine ‚Lex Weichert‘ geschaffen werden

SPD, Grüne und SSW haben heute einen Antrag eingebracht, der eine unbegrenzte Wiederwahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein ermöglichen soll. So soll offensichtlich eine zweite Wiederwahl von Thilo Weichert ermöglicht werden. Uli König, datenschutzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, dazu:

„Dieser Antrag ist nach einhelliger Meinung der Piratenfraktion abzulehnen. Es muss keine ‚Lex Weichert‘ geschaffen werden. Thilo Weichert hat in der Vergangenheit sehr viel für den Datenschutz nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch weit darüber hinaus getan. Dafür danke ich ihm persönlich von ganzen Herzen. Unabhängig von der Person Thilo Weichert gibt es aber gute Gründe, weshalb der Landesdatenschutzbeauftragte maximal einmalig wiedergewählt werden sollte. So wird seine Unabhängigkeit insbesondere dadurch sichergestellt, dass er nicht bei der jeweiligen Landesregierung lieb Kind machen muss. Nötige harte Kritik an der Datenschutzpolitik der Regierung fällt leichter, wenn nicht die mögliche eigene Wiederwahl ansteht.“

König weist auf gute Argumente hin, die bei der Verabschiedung des Gesetzes zu einem einstimmigen Beschluss des Landtages geführt hatten. Zur Begründung hieß es damals wörtlich: „Es bestand Einigkeit schließlich auch, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten niemals in das politische Ränkespiel und in Machtfragen einbezogen werden darf. Durch den Wahlmodus und die Amtszeit sowie nur nur einmalige Wiederwahl und die nur mit einer 2/3-Mehrheit mögliche Abwahl ist der einen Seite ein Weg gefunden worden, eine weitgehende Selbstständigkeit des Datenschutzbeauftragten sichert. Auf der anderen Seite sind dadurch Verlockungen unattraktiv gemacht worden, die darauf hinauslaufen, etwa eine Persönlichkeit der Konfrontation zur Wahl zu stellen.“

Uli König weist darauf hin, dass es gute Sitte in demokratischen Staaten ist, eine Begrenzung der Amtszeit für Kontrollorgane vorzusehen. „Auch in Schleswig-Holstein sind die Amtszeiten des Präsident des Landesrechnungshofes oder Landesdatenschutzbeauftragten zeitlich befristet. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollinstitutionen.“

Eine klare Forderung für die anstehende Wahl hat König aber dennoch: „Öffentliche Ämter müssen auch öffentlich nachvollziehbar besetzt werden. Das befördert ein faires Besetzungsverfahren, welches Bewerber vor allem nach ihrer Qualifikation auswählt und nicht nach politischen Stimmungslagen.“ Die Piratenfraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

(Bild: Wikicommons User Nicor; Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung 3.0 Unported lizenziert)

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