PIRATEN wollen offene und transparente Wahlen zum Landesverfassungsgericht

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am Freiatg als letzten Tagesordnungspunkt Gesetzentwürfe der PIRATEN über eine transparentere Auswahl der Spitzen des Landesverfassungsgerichts, des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz und des Landesrechnungshofs beraten. Danach soll eine öffentliche Ausschreibung und eine öffentliche Anhörung der Bewerber eingeführt werden.

Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN erklärt: „Bisher haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht für die 14 Mitglieder des Landesverfassungsgerichts untereinander aufgeteilt. Es darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, bei der Wahl der höchsten Richterinnen und Richter in unserem Land herrsche ein parteipolitisch dominiertes Auswahlverfahren. Deshalb fordern wir PIRATEN genau wie auch der Richterbund ein offenes Interessenbekundungsverfahren, an dem alle Juristinnen und Juristen teilnehmen und sich gegebenenfalls auch persönlich in einer öffentlichen Anhörung vorstellen können. Ein nachvollziehbares und offenes Auswahlverfahren stärkt den öffentlichen Rückhalt des Landesverfassungsgerichts, des Landesdatenschutzbeauftragten und des Landesrechnungshofs, den diese Regierungskontrollinstitutionen gerade in politisch sensiblen Fragen dringend benötigen.“

Die übrigen Fraktionen lehnten heute eine Positionierung zu den Gesetzentwürfen der PIRATEN ab und beantragten Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss. Im Frühjahr steht die nächste Wahl zum Landesverfassungsgericht an. Welchen Fraktionen nach dem bisherigen Verfahren ein Vorschlagsrecht für die fünf zu wählenden Mitglieder zustünde, ist ungeklärt.

Die Gesetzentwürfe der PIRATEN im Volltext:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1400/drucksache-18-1445.pdf
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1400/drucksache-18-1472.pdf
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1400/drucksache-18-1480.pdf

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