Patrick Breyer zur Wahlprüfung: Schleswig-Holstein muss Leuchtturm für mehr Demokratie werden

Zu der gestrigen Verhandlung des Landesverfassungsgerichts über Beschwerden gegen die Landtagswahl 2012 erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer, der die Piratenfraktion vor Gericht vertreten hat:

„Das Verfassungsgericht hat die Notwendigkeit der 5%-Sperrklausel zur Landtagswahl deutlich hinterfragt und die Möglichkeit in den Raum gestellt, zur nächsten Landtagswahl eine Änderung zu verlangen. Ich begrüße das außerordentlich, weil die Sperrklausel Zehntausende von Stimmen wertlos verfallen lässt und Wähler frustriert. Wenn Schleswig-Holstein als erstes deutsches Bundesland von diesem veralteten Instrument Abstand nimmt, werden wir zu einem Leuchtturm für mehr Demokratie in Deutschland.“

Die Piraten haben bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der 5%-Sperrklausel zur Landtagswahl eingebracht, an der zuletzt 50.000 Stimmen scheiterten. In der gestrigen Verhandlung erklärte auch der Rechtsanwalt des SSW, mit einer Abschaffung der Sperrklausel könne man „gut leben“. Eine vergleichbare oder höhere Sperrklausel als in Deutschland gibt es nur in wenigen anderen europäischen Staaten; die große Mehrzahl kennt keine oder eine deutlich geringere Sperrklauseln. Gegen die neue 3%-Sperrklausel zur Europawahl hat die Piratenpartei Verfassungsbeschwerde angekündigt.

„Daneben habe ich das Landesverfassungsgericht auf die illegale Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln der FDP in Form von Briefen und Kinospots hingewiesen. Dass das Landesverfassungsgericht die Befreiung der dänischen Minderheitspartei von der 5%-Sperrklausel beanstanden könnte, ist dagegen Wunschdenken der Jungen Union und des FDP-Fraktionsvorsitzenden Kubicki, der noch immer von einer Regierungsbeteiligung träumt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausnahmeregelung für die dänische Minderheit in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt. Unsere Minderheiten sind eine kulturelle Bereicherung für unser Land, auf die wir stolz sind. Wir Piraten wollen den Zugang der Minderheiten zum Parlament keinesfalls erschweren, sondern umgekehrt die Sperrklausel auch für alle anderen Parteien abschaffen.“

Dem Landesverfassungsgericht liegt noch eine Beschwerde der Piraten gegen Extra-Diäten für bestimmte Abgeordnete vor, über die nach der Sommerpause entschieden werden soll.

Siehe auch: Schriftliche Stellungnahme der PIRATEN zu den Wahlprüfungsbeschwerden

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