Patrick Breyer (PIRATEN): SPD, Grüne und SSW für verdeckte polizeiliche Videoüberwachung ohne richterliche Anordnung

SPD, Grüne, SSW und CDU haben es heute im Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags abgelehnt, die verdeckte polizeiliche Videoüberwachung z. B. von Wohnungseingängen oder Fahrzeugen nur mit richterlicher Anordnung zuzulassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Piraten zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes[1] lehnten alle übrigen Fraktionen mit Ausnahme der FDP ab. Dazu erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer:

„Es ist nicht akzeptabel, dass die Polizei unter anderem zum Schutz von ‚Sach- oder Vermögenswerten‘ eigenmächtig und ohne richterliche Prüfung Privatgrundstücke oder Privatfahrzeuge mit versteckten Kameras überwachen darf. Wenn die Polizei ein Grundstück observiert, braucht sie eine richterliche Anordnung. Nichts anderes darf für eine Beobachtung mit versteckter Kamera gelten. Dass SPD, Grüne und SSW gleichwohl abblocken, ist ein rechtsstaatliches Armutszeugnis.“

Auch der Schleswig-Holsteinische Richterverband warnt in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag, dass bei einer längerfristigen Videobeobachtung ohne richterliche Anordnung „der gebotene Grundrechtsschutz … nicht hinreichend gewährleistet“ ist.[2]

Nach Angaben der Landesregierung sind in Schleswig-Holstein seit 2007 28mal verdeckte Bild- oder Videoaufnahmen ohne richterliche Anordnung vorgenommen worden, am häufigsten (14mal) im Bezirk Neumünster sowie in Husum und in Ratzeburg (je 6mal). Präventive Observationen oder Tonaufnahmen, die eine richterliche Anordnung voraus setzen, hat es seit 2011 dagegen keine einzige gegeben.

[1] Der Gesetzentwurf: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0400/drucksache-18-0446.pdf
[2] Stellungnahme des Richterverbands: http://www.richterverband-sh.de/stelln/2013/06-2013-SH-Richterverband.pdf

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