Wolfgang Dudda: Für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Vergewaltigungsopfern

Der Sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion, MdL Wolfgang Dudda, hat im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags einen Antrag der Piratenfraktion vorgestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Vergewaltigungsopfern flächendeckend die Möglichkeit einzurichten, Tatspuren in Krankenhäusern anonym sichern zu lassen: „Es geht darum, dass Vergewaltigungsopfer bei uns auf ihrem sehr schweren Weg aus der Traumatisierung auch die zurück gewonnene Selbstachtung brauchen. Dafür braucht es neben einem sehr guten Beratungs- und Therapieangebot zwingend die strafrechtliche Würdigung der Tat. Die jedoch ist nur rechtsstaatlich möglich, wenn subjektive und objektive Beweismittel gerichtlich zur Urteilsfindung gewürdigt werden können.“

MdL Dudda: „Diese Spuren sollen rund um die Uhr flächendeckend in Krankenhäusern durch dafür geschulte Ärzte gesichert werden. Sie sollen die durch sexuelle Gewalt entstandenen körperlichen Spuren gerichtsfest dokumentieren und exkorporale Spuren sichern. Die so gesicherten Spuren sollen dann der Rechtsmedizin zur fachgerechten Verwahrung überstellt werden. Dies soll in chiffrierter Weise erfolgen. Die Hoheit über den Chiffre soll das Opfer haben. Nach zehn Jahren sollen die gesicherten Spuren vernichtet werden.“

[Für den nachfolgend wiedergegebenen Redetext des MdL Dudda gilt: Sperrfrist bis zur Beendigung der Rede im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Es gilt das gesprochene Wort!]

Anrede!

Am 8. Februar, hat der Landesverband Frauenberatung in Schleswig-Holstein hier im Hause die Fachtagung zum Thema „Streitsache Sexualdelikte – Frauen in der Gerechtigkeitslücke“ durchgeführt. Wir wurden dabei nachdrücklich mit einem Sachverhalt konfrontiert, der ausnahmsweise einmal finanzierbar und recht unkompliziert geändert werden kann.

Es geht darum, dass Vergewaltigungsopfer bei uns auf ihrem sehr schweren Weg aus der Traumatisierung auch die zurück gewonnene Selbstachtung brauchen. Dafür braucht es neben einem sehr guten Beratungs- und Therapieangebot zwingend die strafrechtliche Würdigung der Tat. Die jedoch ist nur rechtsstaatlich möglich, wenn subjektive und objektive Beweismittel gerichtlich zur Urteilsfindung gewürdigt werden können.

Und genau an dieser Stelle klafft die Gerechtigkeitslücke, die sich aus der seelischen Leistungsfähigkeit der Opfer und den Beweiserfordernissen ergibt. Objektive Beweismittel, also Spuren des Tatgeschehens und des Täters, können nur sehr kurze Zeit nach der Tat gesichert werden. Genau zu diesem Zeitpunkt jedoch sind die Opfer in einem seelischen Ausnahmezustand, der es ihnen nicht ermöglicht, sich das Durchstehen der Folgen der Anzeigeerstattung vorstellen zu können.

Diese gefühlte Überforderung ist nachvollziehbar. Über das Entsetzliche, über das Entwürdigende, über das tief die Seele und den Körper Verletzende unmittelbar nach der Tat reden zu müssen, ohne dies selbst ausreichend und betreut verarbeitet zu haben, verlangt das erneute Durchleben der Tat und das gegenüber fremden Personen. So ist es nur zu verständlich, dass Vergewaltigungsopfer erst später und damit zur Gewinnung von objektiven Beweismitteln oft zu spät die Tat anzeigen. Damit aber beginnt ihr Kampf gegen Vergewaltigungsmythen und um ihre eigene Glaubwürdigkeit.

Ohne die eigene Aussage stützende Spuren steht vor Gericht oft nur die Aussage des Opfers gegen die Aussage des Angeklagten. Das hat zur Folge, dass ausweislich einer 2004 vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie nur 5% der Fälle von sexueller Gewalt gegen Frauen im Alter von über 16 Jahren angezeigt werden. Vor diesem Hintergrund bekommt die Zahl von 326 bekannt gewordenen Fällen aus der erst am 7. März vom Innenminister veröffentlichten Kriminalstatistik eine ganz andere Bedeutung.

Zu den vorhin von mir genannten Vergewaltigungsmythen gehört auch, dass Frauen vielfach aus Rache oder anderen Motiven heraus Falschbeschuldigungen erheben würden. Die supranational durchgeführte Studie der London Metropolitan University aus 2009 beziffert den Anteil von Falschbeschuldigungen nur auf maximal 3%.

Eingestellt werden die Verfahren überwiegend aus folgenden Gründen:

  1. Mangel an Beweisen
  2. Aussage gegen Aussage
  3. Betroffene wirkt nicht mit
  4. Täter wird nicht identifiziert

Der „unbekannte Täter“ ist allerdings nur für maximal 22% der Taten verantwortlich, wie die Studie des Bundesfamilienministeriums belegt. Alle anderen Taten werden von Partnern, Ex-Partnern oder Tätern aus dem persönlichen Umfeld der Opfer begangen. 69% der Taten finden in der Wohnung der Opfer statt.

Zu der eingangs genannten Traumatisierung kommt also häufig genug auch die materielle Abhängigkeit des Opfers vom Täter. Das erschwert die Anzeigenerstattung zusätzlich.

Die Folgen erlebter sexueller Gewalt sind auch bei besten therapeutischen Angeboten für die Opfer lebenslang spürbar und beeinträchtigen ihre Lebensqualität erheblich. Der Freispruch des Täters oder die Verfahrenseinstellung mangels Beweisen macht es den Opfern regelmäßig unmöglich, die Selbstachtung bestmöglich zurück zu gewinnen.

Die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung schließt also nicht nur eine Gerechtigkeitslücke. Sie hilft den Opfern dabei, das durch die Tat zerstörte Selbstbewusstsein zurück zu erlangen.

Wie viel leichter kann ein Vergewaltigungsopfer in ein Strafverfahren gehen, wenn es weiß, dass seine Tatdarstellung durch gesicherte Spuren untermauert wird?

Diese Spuren sollen rund um die Uhr flächendeckend in Krankenhäusern durch dafür geschulte Ärzte gesichert werden. Sie sollen die durch sexuelle Gewalt entstandenen körperlichen Spuren gerichtsfest dokumentieren und exkorporale Spuren sichern. Die so gesicherten Spuren sollen dann der Rechtsmedizin zur fachgerechten Verwahrung überstellt werden. Dies soll in chiffrierter Weise erfolgen. Die Hoheit über den Chiffre soll das Opfer haben. Nach zehn Jahren sollen die gesicherten Spuren vernichtet werden.

Bei uns ist so etwas bislang nur in Kiel und Lübeck möglich. Bremen hat das vor einem Jahr flächendeckend wie Hamburg eingeführt. In vier weiteren Bundesländern gibt es Modellprojekte. Schleswig-Holstein könnte somit also das erste Flächenland sein, in dem diese Gerechtigkeitslücke geschlossen wird.

Der Aufwand dafür hält sich nach meinen Recherchen absolut in Grenzen. Der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des UKSH, Prof. Dr. Dr. Kaatsch, hat mir versichert, mit seinem Team die Schulung der Ärzte durchführen zu können. Die Spurensicherungssets kosten nach Auskunft der Polizei etwa 8,- €. Auch deren Gebrauch ist durch die Polizei leicht vermittelbar. Es müsste also nur noch eine Vereinbarung des Sozialministeriums mit den Krankenhäusern zur Kostenübernahme gestaltet werden.

Wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zur präventiven Wirkung der anonymen Spurensicherung gibt es nach meinen Recherchen noch nicht. Angesichts der bekannt feigen Struktur der Täter können wir wohl davon ausgehen, dass diese beträchtlich sein wird, wenn das Vorhandensein der anonymen Spurensicherung entsprechend publiziert und verbreitet wird.

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, weiteren Beratungsbedarf in dieser Sache sehen, können wir das gerne machen. Für diesen Fall schlage ich vor, dass dafür der Sozialausschuss federführend sein soll.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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