Sven Krumbeck: Die Schulen sollen ihre Möglichkeiten für politische Bildung nutzen

Der Bildungspolitische Sprecher der Piratenfraktion, MdL Sven Krumbeck, hat sich in die Diskussion um die Wahrung der parteipolitischen Neutralität von Schulen eingeschaltet. Im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags sagte MdL Krumbeck: „Mir ist wichtig, dass die Schulen ihre Möglichkeiten für politische Bildung nutzen. Und wichtig ist mir auch, dass von uns das Signal ausgeht, dass wir unseren Schulleitern hier vertrauen, dass wir auf ihre Kompetenz vor Ort bauen, die sich auch in dem Maß spiegelt, wie sie ihre Schüler fit machen, sich politisch zu engagieren, sich aber auch zu orientieren und fit zu machen für das Engagement.“

MdL Krumbeck zeigte sich nicht völlig von dem von der FDP-Fraktion vorgelegten Antrag überzeugt und plädierte dafür, das Thema erneut im Ausschuss zu besprechen.

[Für den nachfolgend wiedergegebenen Redetext des MdL Krumbeck gilt: Es gilt das gesprochene Wort!]

Anrede,
die FDP fordert in dem vorliegenden Antrag die Neutralität von Schulen und damit Parteilosigkeit, Sachlichkeit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit und Vorurteilsfreiheit. Ich glaube nicht, dass all dies besser formuliert, klarer festgestellt werden kann, als unser Schulgesetz dies hergibt. Dort heißt es:“ In den öffentlichen Schulen ist während der Unterrichtszeit die Tätigkeit politischer Parteien unzulässig. Dies gilt nicht im Rahmen der Auseinandersetzung mit deren Meinungsvielfalt nach Maßgabe des Absatzes 4.“

Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist das Maß, die Vorgabe aller Dinge. Und es ist genau die Norm, auf die sich die FDP im ersten Reflex nicht bezieht, wenn wir nach dem Ursprung des Antrags suchen. Denn: Die FDP nahm einen Vorgang zum Anlass für diese Initiative, die vielmehr Bezug zum Absatz 4 hat. Dieser Absatz sieht vor, dass Veranstaltungen durch nicht zur Schule gehörende Personen in oder außerhalb der Schule der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiter bedürfen und diese nur dann genehmigt werden können, wenn sie von Bedeutung für Unterricht und Erziehung in der Schule sind. Die Kollegin Klahn hat dies sehr genau in ihrer Kleinen Anfrage (Drs. 18/416) nachgefragt und ihr wurde eben dies bestätigt. Dass nämlich hier eine Schule nach Absatz 4 gehandelt eine Veranstaltung in Gang gesetzt habe, im Rahmen derer, verschiedene Parteien, die in verschiedenen Parlamenten vertreten sind, zu Wort kommen sollen. Begonnen wurde mit drei Parlamentariern einer Partei, die hier zu den Mehrheitsfraktionen zählt.
Nun hat auch der Kollege Dr. Garg in dieser Frage nachgehakt und den wissenschaftlichen Dienst um eine Beurteilung der Vorgänge an der relevanten Schule gebeten. Diese liegt uns als Umdruck 18/965 vor. Die Stellungnahme ist interpretationsfähig – wie ja fast immer. Feststellen können wir, dass die Veranstaltung in der Planung und Organisation nicht eindeutig im Sinne des Schulgsetzes verlaufen ist, denn in der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes wächst der Eindruck, dass doch die SPD selbst der Veranstalter war. Ein eindeutiger Verstoß gegen das geltende Recht. Was kann das nun zur Folge haben?

Eine Landtagsbefassung oder eher eine disziplinarische Ermahnung? Ich denke – bei allem Ärger in der Sache – eher das Letztere. Das sich immer mal wieder eine Ausnahme von der Regel – und die Regel sind schulgesetzkonforme Veranstaltungen – ereignet, ist ärgerlich. Das kann, das sollte man rügen.

Eine Befassung im Bildungsausschuss halte ich auch für gut, denn : Wir Piraten wollen ein Mehr ein politischer Bildung und möchten gemeinsam mit Ihnen erörtern, wie das gehen kann.

Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich allen Schulen danken, die sich für politische Bildung stark machen, die Konzepte entwickeln, Schülerinnen und Schüler auf politische Teilhabe und Mitbestimmung vorzubereiten. Wir trauen unseren Schulen da sehr viel zu und wir haben Vertrauen in ihr verantwortungsvollen Handeln, hier den Grundsätzen des Schulgesetzes zu folgen.

Wir wollen mehr politische Bildung in den Schulen und unterstützen die Schulleitungen darin, hier breit angelegt zu Werke zu gehen.

Von daher frage ich mich, wen wir mit dem vorliegenden Antrag verpflichten wollen oder können?
Die Schulen fallen schon mal raus; die stehen schon in der Pflicht und wo sie im Verdacht stehen, sich nicht an diese Verpflichtung zu halten, wird es irgendeiner Fraktion dieses Hauses mit Sicherheit auffallen. Die stehen dann schneller am Pranger, als sie gucken können. Die sind mit dem Schulgesetz und den Vorgaben im Schulrecht hinsichtlich der Parteipolitischen Betätigung an öffentlichen Schulen bestens versorgt.

Worum geht es also dann? Der Landtag soll erneut das Signal aussenden, dass, im Falle von verpflichtenden Schulveranstaltungen Neutralität geboten ist. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, was damit gemeint sein soll.
Unter politischer Bildung verstehe ich, dass man die Schülerinnen und Schüler umfassend informiert. Aber was genau die diese Kernmenge? Was sichert die politische Vielfalt?

Können wir davon ausgehen, dass diese gesichert ist, wenn die Parteien eingeladen werden, die im Landtag vertreten sind? Was macht die FDP dann mit den demokratischen Parteien, die diesen Einzug knapp verfehlt haben? Wir Piraten, haben diese einschränkende Wirkung im letzten Landtagswahlkampf durchaus zu spüren bekommen und – liebe Kollegen von der FDP – sind wir ehrlich, gemeinsam mit Ihnen sehen wir, was das angeht, in so manchem Bundesland heute sehr alt aus. Dann würden auch die Liberalen nicht mehr unter den Begriff der politischen Meinungsvielfalt fallen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FPD das meint. Also könnte die politische Vielfalt all die einschließen, die in den Landtagswahlbilanzen unter dem Begriff „Sonstige“ fallen, all die, die zur Wahl zugelassen wurden. Dann haben wir aber das Problem, dass Veranstaltungen in den Schulen kaum mehr zu handhaben sind – ganz abgesehen davon, dass wir dann auch „ganz Rechte“ in den Schulen sitzen hätten. Ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass das gemeint ist.
Was gemeint ist, bleibt an dieser Stelle ungenau und damit ist dem Antrag schwerlich zuzustimmen.
Geradezu überflüssig ist der Hinweis im letzten Absatz, dass nämlich bei der Einladung zu relevanten Veranstaltungen nur je ein Vertreter einer Partei zulässig sein soll. Wenn eine Partei aber sowohl Bundes- als auch Europaabgeordnete stellt und deren Arbeit für die jeweilige Veranstaltung relevant ist, sehe ich keinen Grund, warum hier die Meinungsvielfalt einschränken sollte.

Liebe FDP – ich gebe es unverhohlen zu – ich wäre auch gerne in der Situation, immer als erste Wahl in die Schulen eingeladen zu werden. Das ist bei uns Piraten nicht anders als bei der FDP. Ich stimme auch zu, dass es unredlich ist, wenn die SPD eine Schule zur Selbstdarstellung genutzt hat. Ich betone noch mal: Eine Schule, die das mitgemacht hat, muss auf das Fehlverhalten hingewiesen werden.

Für die SchülerInnen kann aber auch diese Veranstaltung nützlich gewesen sein.

Wichtiger als alles andere ist mir daher, dass die Schulen ihre Möglichkeiten für politische Bildung nutzen, dass sie noch viel mehr machen, als das bereits der Fall ist. Und wichtig ist mir auch, dass von uns das Signal ausgeht, dass wir unseren Schulleitern hier vertrauen, dass wir auf ihre Kompetenz vor Ort bauen, die sich auch in dem Maß spiegelt, wie sie ihre Schüler fit machen, sich politisch zu engagieren, sich aber auch zu orientieren und fit zu machen für das Engagement.

Ich denke, dass der vorliegende Antrag noch mal im Ausschuss besprochen und ggf. deutlicher erläutert werden sollte.

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