Patrick Breyer (PIRATEN) zum Minderheitenstatus des SSW

„Dass das Landesverfassungsgericht die Befreiung der dänischen Minderheitspartei von der 5%-Sperrklausel beanstanden könnte, ist Wunschdenken der Jungen Union und des FDP-Fraktionsvorsitzenden Kubicki, der noch immer von einer Regierungsbeteiligung träumt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausnahmeregelung für die dänische Minderheit in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt.[1] Es gilt nun, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abzuwarten, anstatt Spekulationen in der Öffentlichkeit anzustellen.

Aus Sicht der PIRATEN ist die 5%-Sperrklausel insgesamt nicht mehr zu rechtfertigen. Daneben haben wir das Landesverfassungsgericht auf die illegale Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln der FDP hingewiesen, wegen der bereits der Bundestagspräsident ermittelt.[2] Wegen dieser illegalen Wahlkampffinanzierung in Form von Briefen und Kinospots der FDP-Bundestagsfraktion könnte die gesamte Wahl annuliert werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat schon 1995 klargestellt: ‘Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion in Form von Briefkastenverteilungen ist in der Regel nicht zulässig.’[3]”

[1] http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19560613.htm
[2] https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2012/12/2012-12-04_Stellungnahme_Wahlpruefungsverfahren.pdf
[3] https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2012/12/VG-Schleswig_6-A-286-941.pdf

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