Patrick Breyer: Überfälliges Korruptionsregister darf kein rechtsstaatliches Fiasko werden!

Die Einführung eines Korruptionsregisters zum Ausschluss korrupter Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ist längst überfällig. Der Gesetzentwurf, den die Kieler Landesregierung und der Hamburger Senat nun offenbar endlich fertiggestellt haben,[1] darf aber kein rechtsstaatliches Fiasko werden:

Das Gesetz muss gewährleisten, dass in das Register nur nachgewiesene, schwere Verfehlungen im Geschäftsverkehr nach Anhörung des betroffenen Unternehmens aufgenommen werden, wie es das bundesweit anerkannte „Präventions- und Bekämpfungskonzept Korruption“[2] vorsieht. Wenn es hier zu Fehlentscheidungen kommt, stehen die Existenz unschuldiger Unternehmen sowie viele Arbeitsplätze auf dem Spiel. Auch schuldigen Unternehmen muss die Chance auf eine Selbstreinigung – etwa durch Personalwechsel – gegeben werden, weil nur so ein Anreiz zur Veränderung gegeben wird. Das Korruptionsregister dient nicht einer Doppelbestrafung von Korruption, sondern ihrer Verhinderung für zukünftige Aufträge. Außerdem muss für eine bundesweite Vernetzung mit Korruptionsregistern anderer Länder gesorgt werden, denn der Wettbewerb um öffentliche Aufträge erfolgt global.

Wir PIRATEN werden auf die zügige Einführung eines wirksamen Korruptionsregisters drängen und dabei auf dessen rechtsstaatliche Ausgestaltung pochen.

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