Torge Schmidt: Sparkassengesetz nicht im Schnellverfahren ändern

Zur von der Regierungskoalition geplanten Eil-Änderung des Sparkassengesetzes erklärt der Piratenabgeordnete Torge Schmidt, dass das Thema zu wichtig sei, um im Schnellverfahren mit der Brechstange durchgesetzt werden zu können. Es sei im Interesse der Menschen in Schleswig-Holstein, die Problematik im Rahmen eines ein „geordneten Verfahrens“ zu behandeln.

„Es kann nicht sein, dass eine so weitreichende Gesetzesänderung in einer Drei-Tages-Frist überhastet entschieden werden soll“, erklärt MdL Schmidt: „Auf Grund eines Präzedenzfalles soll nun die komplette Beteiligungsstruktur über den Haufen geworfen werden. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Struktur der Sparkassen und die Stabilität des Bankensystems können nicht über ein Eilverfahren im Parlament ignoriert werden. In jedem geordneten Verfahren würde man zunächst die Bankenaufsicht aus BaFin und Bundesbank anhören.“

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