Gutachten: Abgeordneten-Nebentätigkeiten könnten transparent gemacht werden

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags bestätigt, dass die Forderung der PIRATEN nach Transparenz der Nebentätigkeit von Abgeordneten verfassungsrechtlich machbar wäre:

  1. Grundsätzlich sei die Veröffentlichung der genauen Höhe von Nebeneinkünften zulässig. Laut Bundesverfassungsgericht würde dies „dem Idealbild eines offenen, in jeder Hinsicht durchschaubaren Prozesses politischer Willensbildung mehr entsprechen“ als eine Stufenregelung. Bisher wird den Bürgern in Schleswig-Holstein insgesamt vorenthalten, wer ihre Volksvertreter bezahlt. Nur wir PIRATEN veröffentlichen dies freiwillig (Menüpunkt „Über uns“).
  2. Zulässig wäre es, von Abgeordneten, die bspw. einer selbständigen, entgeltlichen Beratungs- oder Vertretungstätigkeit nachgehen, die Art der Tätigkeit sowie ihre Vertragspartner oder Mandanten und den genauen Betrag der hieraus jeweils erzielten Einkünfte – sofern dieser eine bestimmte Höhe übersteigt – zu veröffentlichen, wenn die Angabe im Geltungsbereich von Zeugnisverweigerungsrechten oder Verschwiegenheitspflichten auch in anonymisierter Form erfolgen kann.
  3. Gegen Abgeordnete, welche die gebotenen Angaben nicht machen, kann ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung angedroht werden. Wir PIRATEN fordern eine entsprechende Regelung auch für Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein führt eine Weigerung bisher bloß zu einer entsprechenden Angabe in einer Drucksache.
  4. In Nordrhein-Westfalen müssen Abgeordnete auch den Umfang der Nebentätigkeiten in Form der durchschnittlichen zeitlichen Inanspruchnahme (wöchentlich, monatlich oder jährlich) angeben. Wir PIRATEN fordern eine entsprechende Regelung auch für Schleswig-Holstein.
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