Torge Schmidt: Outsourcing geht auf Kosten der Arbeitnehmer

Trotz geleisteter Arbeit werden zwei Mitarbeiterinnen im Landesmuseum voraussichtlich nicht bezahlt werden, weil einer der vom Land zwischengeschalteten Dienstleister, bei dem die Frauen beschäftigt waren, offenbar zahlungsunfähig ist. ,,Das Land kann nicht guten Gewissens Leistungen seiner Bürger in Anspruch nehmen, sie aber dem Insolvenzrisiko des Dienstleisters und einem verkürzten Kündigungsschutz durch das Outsourcing aussetzen.“ so Torge Schmidt, MdL. ,,Externe Dienstleister wollen Geld verdienen. Da ist es doch nur eine logische Folge, dass letzten Endes bei demjenigen gespart wird, der die eigentliche Arbeit erledigt. Das ist zutiefst unsozial.“ Angesichts der z.B. in der Landesverwaltung und zukünftig auch in Gerichten eingesetzten externen Sicherheitskräfte muss der Stellenabbaupfad der Landesregierung kritisch betrachtet werden. ,,Es ist doch bedenklich, wenn einerseits ein Stellenabbau von 10% bis 2020 vorgesehen ist, aber auf der anderen Seite immer mehr Arbeitnehmer durch externe Dienstleister für das Land tätig werden.“ Schmidt weiter: ,,Das Land sollte seine soziale Verantwortung ernst nehmen und den betroffenen Mitarbeiterinnen den Lohnausfall ersetzen. Wir werden uns mit diesem Thema Anfang nächsten Jahres noch im Plenum beschäftigen müssen.“

2 Kommentare

2 Kommentare

  • 1
    Jacky Neiwel
    21. Dezember 2012 um 15:21 Uhr

    Genau dafür gibts das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt. Also kümmert euch drum, dass die Betroffenen schnell und unkompliziert ohne Datenstriptease zu ihrem Recht kommen.

  • 2
    7. Januar 2013 um 14:56 Uhr

    Hi,

    in dieser Sache waren die Arbeitnehmerinnen formell als Subunternehmerinnen beauftragt. Ein Anspruch auf Insolvenzgeld scheidet daher zunächst aus (einmal unabhängig davon, dass möglicherweise dennoch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorlag).

    Insolvenzgeld hat aber auch den Nachteil der zeitlichen und der – hier weniger relevanten – höhenmäßigen Begrenzung. Im Weiteren bedeutet der Verweis auf das Insolvenzgeld eine Externalisierung von Risiken der Landesverwaltung auf die Bundesagentur und damit die die Gesamtmenge der Einzahler des Insolvenzgeldes.

    Nur weil Sicherungsmechanismen greifen bedeutet das doch nicht, dass man den eigentlichen Fehler nicht beheben muss.

    mfg
    Malte