Patrick Breyer: Rechtswidrige Surfprotokollierung der Landesregierung muss ein Ende finden!

Dr. Patrick Breyer

Auf meine Anfrage hat die Landesregierung eingeräumt, das Surfverhalten
der Bürger auf Internetportalen der Landesbehörden aufzuzeichnen und
drei Tage lang zu speichern. Entgegen ihrer ursprünglichen Darstellung
werden diese Surfprotokolle keineswegs „ausschließlich zum Zweck der
statistischen Auswertung“ genutzt: Vielmehr sind in einer unbekannten
Zahl von Fällen Personen, die über die „Onlinewache“ anonym Anzeige
erstatten wollten, mithilfe dieser Protokolle polizeilich identifiziert
worden.

Die Surfprotokollierung der Landesregierung ist nicht nur rechtswidrig,
wie das Amtsgericht Berlin in einem vergleichbaren Fall auf meinen
Antrag hin festgestellt hat (Az. 5 C 314/06). Sie kann auch dazu führen,
dass Bürger in Not aus Furcht vor Nachteilen darauf verzichten, sich auf
Internetangeboten der Landesregierung beispielsweise über Krankheiten,
psychische Störungen oder Sucht zu informieren. Wenn sich Menschen in
Ausnahmesituationen nicht mehr anonym informieren können, kann dies ihre
Gesundheit und die ihrer Mitmenschen gefährden.

Ebenso falsch ist es, dass die „Onlinewache“ keine anonymen Anzeigen
entgegen nimmt. Anonyme Hinweise können Leben retten! Wenn anonyme
Hinweise auf Straftaten oder Gefahren (z.B. auf einen geplanten
Anschlag) nicht mehr möglich sind, unterbleiben solche Warnungen
möglicherweise ganz. Nicht umsonst sehen die Richtlinien für das
Strafverfahren anonyme Anzeigen ausdrücklich vor.

Ich fordere die Landesregierung auf, die anlasslose Protokollierung
jedes Klicks der Nutzer ihrer Internetportale unverzüglich einzustellen.
Das es technisch auch ohne diese Vorratsdatenspeicherung geht, zeigt
beispielsweise die Internetpräsenz des Unabhängigen
Landesdatenschutzzentrums.

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